|
Neuigkeiten
Unsere Neuigkeiten sind auch in Form eines RSS 2.0 Feeds verfügbar.
Weitere drogenpolitische Neuigkeiten können sie beim Planet Drogen Projekt finden.
Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten (jw, 2003-05-25)
Am 15. Mai wurde erstmals ein Patient, der Cannabis zu
medizinischen Zwecken verwendet, von einem deutschen Gericht
freigesprochen. Richter Bauer vom Amtsgericht Mannheim
erklärte nach Anhörung zweier medizinischer Sachverständiger,
es liege eine Notstandslage vor. Die Verwendung von Cannabis
sei daher unter den konkreten Umständen gerechtfertigt.
Im Jahre 1999 waren bei Michael F., der Cannabis gegen
Symptome der multiplen Sklerose verwendet, 200 Gramm und drei
Jahre später weitere 400 Gramm der Droge mit einem THC-
Gehalt von ca. 3 Prozent beschlagnahmt worden.
Die medizinischen Sachverständigen Dr. Zvonko Mir, Chefarzt
einer MS-Klinik in Sundern, in der der Betroffene behandelt
worden war, und Dr. Hans-Michael Meinck, Professor an der
neurologischen Klinik der Universität Heidelberg, befürworteten
die Verwendung von Cannabis vor allem wegen der ausgeprägten
Ataxie (Störung der Bewegungsabläufe) des Betroffenen.
Der Angeklagte zählte zu den Patienten, die 1999 Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot, Cannabis zu
medizinischen Zwecken zu verwenden, eingelegt hatten. Das
Gericht hatte die Kläger jedoch aufgefordert, zunächst den
gerichtlichen Instanzenweg zu durchlaufen, bevor das höchste
deutsche Gericht sich mit der Thematik befassen wollte. Es hatte
auf die Möglichkeit eines Antrages auf eine
Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte hingewiesen. Das dem
Bundesgesundheitsministerium unterstellte Institut hatte jedoch in
der Folgezeit sämtliche Anträge von Patienten auf eine
medizinische Cannabisverwendung abgelehnt.
Michael F. hatte zudem vergeblich versucht, eine
Kostenübernahme bei der Krankenkasse für eine Behandlung mit
dem Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) zu erreichen. Einige
Kassen erstatten die Therapiekosten, andere nicht. Sein
Rechtsanwalt, Robert Wenzel aus Hamburg, bezeichnet das Urteil
des Amtsgerichts daher als "konsequent und richtig". Die
Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung vor dem Landgericht
eingelegt.
Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der IACM, wies
daraufhin, dass in Deutschland zwar Dronabinol
verschreibungsfähig sei und demnächst auch ein Cannabisextrakt
verschreibungsfähig werden soll. Ohne eine Verpflichtung der
Krankenkassen zur Übernahme der Behandlungskosten seien
viele Patienten jedoch weiterhin auf den preiswerteren illegalen
Cannabis angewiesen und von Strafverfolgung bedroht.
Weil die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Freispruch eingelegt hat, geht der Rechtstreit weiter. Die Patienten brauchen für ihre
Klagen dringend finanzielle Unterstützung. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat dazu ein Spendenkonto eingerichtet.
Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
Spendenkonten
Cannabis als Medizin
|
|
|
 |