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Exklusiv beim VfD: Bericht über das Berliner Spritzentausch-Projekt in Berliner Gefängnissen (2003-07-14) Achtung: gescanntes Fax, nicht korrigiert! Keine Haftung für mögliche Fehler! Senatsverwaltung für Justiz IHA4-4551-V/3-4 Fernruf: 9013-3366 (913)-3366 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen • Mitteilung - zur Kenntnisnahme • über Vergabe von Einwegspritzen an Gefangene zur AIDS-Prophyiaxe - Drucksachen Nr. 13/210 und 13/490 - - Schlussbericht - Die Senatsverwaltung für Justiz legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: l. Auftrag Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 10. Sitzung am 6. Juni 1996 Folgendes beschlos- sen: "Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über Vergabe von Einweg- spritzen an Gefangene zur AIDS-Prophylaxe - Drs. 13/21 D - wird in folgender Fassung angenommen. 1. Nach befürwortendem Gutachten über einen Schweizer Versuch wird der Senat gebeten, an Gefangene - ohne Maßregel Vollzug - in einem vierjäh- rigen Modellversuch zur Aids- und Hepatitisprophylaxe sterile Einweg- spritzen abzugeben. 2. Ober die Ergebnisse ist dem Abgeordnetenhaus halbjährlich, wegen der Bedeutung des Zeitfaktors erstmalig zum 1. Februar 1997 zu berichten. Hierzu wird zunächst auf die Zwischenberichte vom 8, Februar 1897, 30. Juli 1997, 23, Februar 1998, 21. September 1998, 17. Februar 1999, 28. September 1999, 24. Mai 2000, 12. April 2001, 16. Januar 2002. 26. Juli 2002 und 16. Januar 2003 Bezug ge- nommen und nunmehr abschließend berichtet II. Durchführung 1. Chronologie und Setting der Spritzenvergabe in den Modellanstalten Auf der Grundlage des genannten Beschlusses des Abgeordnetenhauses trat die Senatsvarwaltung für Justiz 1996 in die konl<rete Planung einer Vergabe steriler Ein- wegspritzen ein, um dieses Angebot baldmöglichst zu realisieren. Es ging darum, der Ansteckungsgefahr mit den Hepatitiden B und C sowie HIV im Justizvollzug noch besser als bisher entgegenzuwirken, indem die gemeinschaftliche Benutzung von Spritzen durch Gefangene künftig so sicher wie möglich vermieden werden sollte. Das Modellprojskt zur Spritzenvergabe wird seit September 1998 in der Justizvoll- zugsanstalt für Frauen, örtlicher Bereich Lichtenberg, und seit Februar 1999 in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee im örtlichen Bereich Lehrter Straße realisiert. Zwischen den beiden Anstalten bestehen signifikante Unterschiede, was die struktu- rellen Voraussetzungen für das Spritzenvergabeprojekt und die Vergabemodi an- geht. Während in Lichtenberg eine ganze Reihe von therapeutischen und psychoso- zialen Begleitangeboten existieren, sind derartige Bagleitangebote in der Lehrter Straße weitgehend nicht vorhanden. Allerdings werden die Gefangenen im Rahmen der Spritzenvergabe durch die Mitarbeiter der Aids-Hiffe e. V. betreut. In den Hafträumen beider Modellbereiche liegt für jede/n Gefangene/n ein Etui mit einer Attrappe bzw. nach deren Tausch mit einem sterilen ungebrauchten Spntzüa- steck, das an einem festgelegten Platz aufbewahrt werden muss. a) Modellanstalt Jueüzvolbugsan«talt für Frauen Benin In der Juetizvollzugsanstalt für Frauen erfolgt die Eins-zu-Eins-Spritzenvergabe über Automaten, die an verschiedenen Standorten der Anstalt aufgestellt wur- den. Im Durchschnitt waren es 35 weibliche Inhaftierte, denen ein Spritzenbesteck- austausch auf diesem Wege ermöglicht wurde. Die Automaten sind so konstru- iert, dass bei Einstecken einer gebrauchten Spritze mit Kanüle jeweils eine neue Spritze mit Kanüle und Deeinfektionstupfer ausgegeben wird. Die Gesamtzahl der abgegebenen Spritzbestecke belief sich während der wissenschaftlich be- gleiteten Phase des Modellversuchs in Lichlenberg auf etwa 3.500 (Zeitraum 10/1998 bis 7/2001). Das needle-sharing hat abgenommen und Fälle, in denen aufgezogene Spritzen gefunden wurden, sind bisher nicht bekannt Allerdings wurden aufgrund von Manipulationen an den Spritzenautomaten sehr viele "ille- gale" Spritzen gefunden. Stehen Drogen nicht zur Verfügung, werden mitunter inzwischen auch Medika- mente aufgelöst und intravenös konsumiert. Es sind jedoch weder Fälle bekannt geworden, dass infizierte Frauen gebrauchte Spritzen weitergereicht haben, noch Vorfälle, bei denen Spritzen als Waffe missbraucht wurden. (m November 1999 wurde bei einer Haftraumkontrolle eine benutzte Spritze ohne Schutzkappe und ohne Etui in der Schublade einer Inhaftierten entdeckt Bei der Übergabe der Spritze an den Haushandwerker erlitt dieser eine Stichveristzung an der Hand. Der Vorfall war für die Anstaltsleitung in Zusammenarbeit mit der Begieitforschung und Mitarbeitern der Berliner Aids-Hilfe e.V. Anlass, das Perso- nal erneut umfassend über den fachgerechten Umgang mit gebrauchten Spritzen aufzuklären. Inzwischen gehört der Spritzenaustausch einerseits zum Alltag, andererseits leh- nen nach wie vor zahlreiche Inhaftierte den Spritzenautomaten und auch die in ihrem Haftraum befindliche Spritzenattrappe als "Animierung zum Drogenkon- sum" ab. Die Spritzenvergabe ist im Bereich Uchtenberg einerseits zu einer Art Normalität geworden, - zumal ein großer Teil des Personals Erfahrungen im Umgang mit Drogenkonsumentinnan besitzt - andererseits ist es bei dem unauflösbaren Wi- derspruch zwischen permanenter Drogenbekampfung und Tolerierung der In- strumente zur sterilen Verwendung illegaler Drogen gobileben Es wird jedoch darauf geachtet, dass weder der Sozialdienst noch Bedienstete des allgemeinen Vollzugdienstes, welche die Gefangenen betreuen, aber auch Kontrollaufgaben wahrnehmen, die Spritzenautomaten auffüllen, um Konfliktsituationen für diese Bediensteten zu vermeiden. Nach wie vor wird bei Drogenfunden Strafanzeige erstattet, dabei ist die Zahl der Strafanzeigen an sich nicht angestiegen. Die Durchführung des Projekts wurde mit dem vorhandenen Anstaltspersonal bewältigt. Die Kosten für vier Spntzenautomatsn betrugen 8.000,00 €. Zur Tech- nik dieser Automaten ist zu bemerken, dass sie sehr reparaturanfällig sind. Dies liegt u. a. daran, dass es den Inhaftierten immer wieder gelingt, die Automaten zu manipulieren, um mehr Spritzen als zulässig zu erhalten. Für Verbrauchsmatörialier» sind ca, 500,00 € jährlich aufzuwenden. Darin ent- halten sind die Spritzen, aber euch Salbe, Tupfer pp. Die Kosten für die Auto- maten und die anderen Materialien werden aus dem Etat der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz beglichen. b) Modellanstalt Justizvollzugaanstalt Platzens«« - Bereich Lehrter Straße - Die Justevollzugsanstalt Plötzense®- im örtlichen Bereich Lehrter Straße -, war vor Einführung des Modellvorhabens ein drogenarmer Bereich, in dem demzufol- ge zunächst keine projektoeeigneten Gefangenen untergebracht waren. Hier wurden in den ersten Monaten des Modellversuchs zunächst durch Verlegung von drogenabhängigen Inhaftierten erst einmal die Voraussetzungen für eine Umsetzung der Spritzenvergabe geschaffen. Da diese Justizvollzugsanstalt je- doch weder baulich noch konzeptionell auf drogenabhängige Inhaftierte einge- richtet war, führte deren Verlegung und die in der Folge auftretende Drogenpro- blematik zu erheblichen Problemen im Vollzugsalttag, die u.a. Rückverlegungen einzelner drogenabhängiger inhaftierter nach Tegel erforderten. Die Justizvoll- zugsanstalt Plötzensee erhöhte als Antwort auf diese Probleme den Sicherheits- standard. Die Spritzenvergabe findet an drei Tagen in der Woche in einem "Hand-Zu-Hand-Vergabevertahren" durch Mitarbeiter der Aids-Hilfe statt, was persönliche Kontakte und eine enge Betreuung der Inhaftierten ermöglicht, Die Anzahl der Gefangenen, die von der Aids-Hilfe mit sterilen Spritzbestecken versorgt wurde, belief sich im Durchschnitt auf 12 bis 15 Gefangene. Im Zeitraum von Februar 1999 bis Juli 2001 wurden insgesamt etwa 4-500 Spritzbestecke getauscht Der Hand-Zu-Hand-Vergabemodus an drei Tagen pro Woche führte jedoch zeitweilig zu Engpässen in der Verfügbarkeit von Spritzbestecken. Im Verlauf des Projekts ereigneten sich drei Notfälle sowie ein Todesfall. Ein In- haftierter nahm sich mit einer Oberdosis Drogen das .Leben. Dieser Gefangene, dessen Suizidgefahrdung bekannt war, wurde zuvor intensiv von allen beteiligten Berufsgruppen im Haus 3 betreut. Es gab keine Zwischenfalle, die zu Verletzungen von Dienstkräften führten. Das sich manifestierende Problem, den Drogenhandel unterbinden zu müssen, die ständigen Vorkommnisse, aber auch eine große Abwehr der nichtdroganab- hängigsn Gefangenen gegen die Spritzenattrappen, belasteten das Vollzugskli- ma in diesem Vollzugsbereich erheblich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zwar im Rahmen des ProJektverlaufs zur Normalität im Voilzugsalitag zurückgefunden, eine Akzeptanz der Spritzen- vergabe ist jedoch nach wie vor nicht festzustellen. Für die Dauer des Projekts wurden vier zusätzliche Stellen im Krankenpflege- dienst zur Verfügung gestellt- Insoweit sind Personalkosten in Höhe von 775.424,00 Euro entstanden Die Kosten für Spritzen betragen 3.000 Euro. 2. Wissenschaftliche Begleitung Das Modellprojekt wurde in der Justizvollzugsanstalt für Frauen und der Juatizvoll- zugsanstatt Plötzensee von Oktober 1998 bzw. Februar 1999 bis Juli 2001 wissen- schaftlich evalufert. Die Begleitforschung kommt in ihrem Abschlussbericht vom Oktober 2001 im We- sentlichen zu folgenden Ergebnissen: Zu Beginn der wissenschaftlichen Beglaitforschung wurde eine hohe Infektionsrate mit Hepatitis C festgesteift. Sie umfasste 85 % der Frauen und 77 % der Männer. Die Rate der bereits HIV-Infizierten lag bei beiden Geschlechtern bei 18 %. Die wahrend der Begieitforschung erhobenen Daten ergeben keinen Hinweis auf ei- nen zunehmenden intravenösen Drogenkonsum nach der Einführung der Spritzen- vergabe. Ein Teil der Inhaftierten bliab über den gesamten Baobachtungszeitraum trotz leicht verfügbarer Drogen und Injektionsbestecke "dean". Bei den anderen wur- den Schwankungen im Ausmaß des intravenösen Konsums beobachtet, jedoch kein Trend zu einer Zunahme des Konsums. Auch im Vergleich zu früheren Haftaufent- halten in Anstallen ohne Vergabe von sterilen Spritzen waren Verbreitung und Inten- sität des intravenösen Konsums nicht größer. Es gibt jedoch Hinweise, dass in Einzelfällen die ständige Verfügbarkeit steriler Spritzbe&teck® die Schwelte zum intravenösen Konsum senkte, So war bei zwei Frauen während der Haft ein erstmaliger intravenöser Konsum zu konstatieren. Allerdings injizieren erfahrungsgemäß einzelne Personen im Justizyodzug auch ohne Spritzenaustauchprogramme erstmalig Drogen, sei äs als einmaliges Experiment, sei es als echter Einstieg in eine länger andauernde infravenöse Drogenkamere. c Insgesamt 36 weibliche Inhaftierte, d. h. 40 % der befragten Freuen mit früheren Haftauferrthalten, gaben an, während der Inhaftierungsperioden intravenös Drogen konsumiert zu haben. 25, d. h. 69 % dieser Frauen, betrieben während der zurück- liegenden Haftaufenthalte Spritzentausch. In der Justizvollzugsanstait Plötzensee - Bereich Lehrter Straße - berichteten 26, d. h. 52 % dar Manner mit früheren Haftaufenthalten. während dieser Aufenthalte intra- venös Drogen konsumiert zu haben. Von diesen Männern betneben 20 (77 %) wah- rend dieser Haftaufenthalte Spritzentausch. Bei der ersten Verlaufsuntarsuchung gaben noch 8 von 49 (16 %) Frauen an. in den vergangenen 3 Monaten in Haft fremde, bereits gebrauchte Spritzen benutzt zu ha- ben. Bei der zweiten Veriaufsuntersuchung war der Spritzentausch nur noch von einer Frau praktiziert worden. In der Lehrter Straße wurde bei der ersten Veriaufsuntersuchung von einem von 33 Drogenkonsumenten angegeben, innerhalb der vergangenen 3 Monate gebrauchte Spritzen benutzt zu haben. Bei allen weiteren Veriaufaunferaudhungen wurde kein Spritzentausch mehr berich- tet. Neuinfektionen mit HIV und HVB wurden nicht festgestellt. Nur acht Gefangene der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin wiesen bei der Ba- sisuntersuchung keine Antikörper gegen HCV auf. Bei einer Frau waren bei der er- sten Veriaufsuntersuchung, d. h. nach etwa drei Monaten, HCV-Antikörper nach- weisbar, Die Serokonversionszeit, d. h. der Zeitraum vom Infektionszeltpunkt bis zum Auftreten von Antikörpern irrt Blut, beträgt bei der Hepatitis C zwischen einem Monat und sechs Monaten, in den meisten Fällen beträgt sie etwa drei bis vier Monate. Bei einer Teilnehmerin mit Serökonvörsion ist demnach nach den Feststellungen der Wissenschaftler eine Ansteckung noch vor der Inhaftierung wahrschsinlich, jedoch auch während der Inhaftierung nicht ausgeschlossen. Auch in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee, örtlicher Bereich Lehrter Straße, kamen Serokonversionen vor. Bei drei von sechs Teilnehmern, die bei der Basiserhebung bezüglich Hepatitis C seronegativ gewesen waren, ließen sich bei spaterer Ver- laufeuntersuchung HCV-Antikörper nachwaisen. In zwei Fällen ereigneten sich die Serokonversionen zwischen der Basisuntersuchung und der ersten Verlaufsunlersu- chung. Die Zeitabstände ^wischen diesen beiden Untersuchungen betrugen dabei vier bzw. sechs Monate, insoweit muss es ebenfalls offen bleiben, ob sich diese Gefangenen bereits vor oder erst nach der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt in- fizierten. Bei einem dritten Gefangenen wurden HCV-Antikörper erstmals bei der dritten Ver- laufsuntersuchung nach zehn Monaten nachgewiesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde diese Infektion wahrend des Vollzugs erworben Die betreffende Person ne- gierte Spntzentausch, nicht aber das sogenannte „Fronlloading" (Aufteilen der Dro- gendosis aus einer Spritze auf mehrere andere) mit unsterilen Spritzbestecken. Die Forscher stellten im Obrigan fast. dass die Spritzenvgrgabe inzwischen bei den Justizvollzugsanstalten in den Stadonsailtag integriert sei. Die Durchführung habe Routinecharakter und wirke sich nicht störend auf den Anstaltsablauf aus. Allerdings bemängelten sowohl die Bediensteten als auch die nicht konsumierenden Inhaftier- ten, dass keine klare Trennung von drogenabhängigen und nichtdrogenabhängigen Gefangenen stattfinde. Konsumenten versuchten. Nichtabhängige in drogenspezifi- sche Aktivitäten, wie z. B. Beschaffung, zu involvieren. Das Modellprojekt "Spritzenvergabe im Berliner Justizvollzug" wird von der Begleit- forschung insgesamt als erfolgreich bewertet. Die wesentlichen Ziele, eine Senkung infektionsrelevanten Risikoverhaltens durch eine hohe Inanspruchnahme der stehlen Spritzen und eine möglichst geringe Neuinfektionsrate bezüglich HIV, HBV und HCV seien erreicht worden- Die Forscher betonen, dass das Spritzenvergabeprogramm von Angeboten und Hil- fen zum Drogenausstieg begleitet sein sollte Die Impfemontierung solcher beglei- tender Maßnahmen sei nicht immer einfach, da qualifiziertes Beratungspersonal und Räumlichkeiten sowie ausreichendes medizinisches Personal, z. B. für Substituti- onsprogramme, benötigt werde, was mit finanziellem Mehraufwand verbunden sei. Wegen der Einzelheiten der Begleitforschung und ihrer Ergebnisse wird auf den Be- richt an das Abgeordnetenhaus vom 16. Januar 2002 - Drucksachen Nm, 13/210 und 13/490 - Bezug genommen. III. Anhörungsrunde der Berliner Jufttizvofixugeanstalten, der beteiligten Institutionen und Gremien Am 27. Februar 2003 fand ein umfassender abschließender Erfahrungsaustausch zu diesem Thema statt. Diese Erörterung hat folgende Ergebnisse gebracht: 1. Modellanstalten Die Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin sprach sich für die Beibehaltung der Spritzenvergabe aus. Es sei Im übrigen nicht auszuschließen, dass bei einer Ab- schaffung der Spritzenvergabö das needle-sharing wieder verstärkt betrieben werden und somit die Infektionsgefahr für die Inhaftierten wieder zunehmen würde. Demgegenüber käme aus Sicht des Leiters der Juatizvollzugsanatalt Plötzensee eine Weiterführung der Spritzenvergabe am Standort Lehrter Straße aufgrund der unter Abschnitt II Ziffer 2 geschilderten Erfahrungen und Bewertungen nicht in Be- tracht. Die PersonalratsvocsitzerxJe dieser Anstalt machte deutlich, dass dieses Projekt auf- grund von Spannungen und Konflikten nach wie vor eine psychische Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Anstalt darstelle und der örtliche Perso- nalrat deshalb gegen die Weiterführung der Spntzenvergabe sei. 2. Haltung der übrigen Jusl&zvojtzugsanstalten zum Spritzenvergabemodell Die anderen Justizvotizugsanstaiten Berlins sprachen sich ebenfalls gegen eine Spritzenvergabe in ihren Bereichen aus. Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Tegel wies darauf hin, dass nicht wenige In- sassen auf ander® Konsumformen ausgewichen seien, die einen Nadeigebrauch verzichtbar machten. Mit einer Spritzenvärgab® in der Justizvollzugsanstalt Tegel müssten diese alternativen Konsumformen nicht länger praktiziert werden, und es würde vermehrt intravenös konsumiert werden. Es sei außerdem eine nfcht akzeptable Vorstellung, dass ein Gefangener, der in der Justizvoilzugsanstalt Moatxt den körperlichen Entzug hinter sich gebracht habe, nach seiner Verlegung in die Justizvoilzugsanstalt Tage! in seiner Zelle eine Spritzenat- trappe vorfände. Unerträglich sei ihm auch der Gedanke, dass sin wegen Drogenge- brauchs aus denn offenen Vollzug abgelöster Gefangener sich In der Justizvollzugs- anstalt Tegel mit der legalen Möglichkeit zur Beschaffung von Spritzen konfrontiert sähe. In diesem Falle sei dem Gefangenen seine Ablösung kaum vermittelbar. Auch waren konkrete und konsequente Abgrenzungen von Bereichen, in denen Spritzen ausgegeben wurden und Bereichen, in denen keine Spritzenvergabe durch- geführt würda. nicht umsetzbar. Erschwerend käme hinzu, dass die nach dem Vollstreckungsplan aufzunehmende Gefangenenklientel in ihrer Zusammensetzung und vor allem wegen des steigenden Anteils verhaltensauffälliger Strafgefangener schon jetet teilweise ein hohes Gefah- renpotential für die Bediensteten darstelle. Im Übrigen sei sowohl die Anzahl der Spritzen- und der Heroinfunde als auch der mit dem HIV-Virus infizierten Gefangenen tendenziell rückläufig; ——— Spritzenfunde in der JVA Tegel Heroinfunde in der JVA Tegel 1999 31 27 2000 21 18 2001 17 10 2002 20 14 Durchschnittliche Anzahl der HIV-pos. Gefangenen in der JVA Tegel auf Basis der Vt-jahrlichen Stichtagsmeldungen 1992 53 1993 47 1994 52 1995 46 1996 40 1997 35 1998 33 1999 27 2000 27 2001 25 2002 33 Hingegen sei die Anzahl der Zurückstellungen der weiteren Strafvollstreckung ge- mäß § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die unter dem Gesichtspunkt "Therapie statt Strafvollzug" erfolgen, von 89 im Jahre 2001 auf 103 Im Jahre 2002 gestiegen. Eine Implementierung des Projektes Spritzenausgabe in eine Justizvoltzugsanstalt mit der Größenordnung, den Strukturen und der Belegung, wie sie in der Justizvoll- zugsanstalt Tegel vorzufinden sind, ließe sich daher nicht umsetzen Der Vertreter der Ju«tizvo)lzugsan«talt Moabit führte aus, dass eine Übertragung des Programms auf seine Anstalt zu erheblichen Problemen bei der derzeit erfolg- reich praktizierten Drogenbekämpfung führen würde. So spräche sich auch die zu- ständige Dnogenkoordinatorin der Anstalt gegen eine Spritzenvergabe aus. Nach Einschätzung des Psychologischen Dienstes der Justizvollzugeanstalt Moabit erlebten die drogenabhängigen Untersuchungsgefangenen diese Anstalt als ge- schützten drogenfreien Raum. den es zu erhalten gälte. Gerade die Justizvollzugs- anstatt Moabit sei ein Ort, an dem Gefangene versuchten, nach dem Entzug clean zu bleiben. Von den Leitern der Anstalten des offenen Vollzuge« wurde dargelegt, dass für ihre Anstalten eine Installierung der Spritzenvergabe nicht in Betracht käme. Derartige Maßnahmen würden einen Beleg für einen Missbrauch der Gefangenen darstellen, was mit dem offenen Vollzug nicht vereinbar sei. Zwar befänden sich auch in den Anstalten des offenen Vollzuges einige Inhaftierte mit einer Btm-Problematik. Bei Drogenkonsum erfolge jedoch stets eine sofortige Verlegung in den geschlossenen Vollzug Im Bereich der Jugendstrafanstalt Benin und der Jugendarrestanatalt Benin käme eine derartige Maßnahme angesichts des erzieherischen Auftrages ebenso wenig in Betracht wie in der JustilvoHzugsanstalt Chariottenburg, die als drogenarme Vollzuflsanstalt konzipiert ist. 3. Leiter des Gesundheitswesens im Beniner Justizvollzug Der Leiter des Gesundheitswesens führte aus. dass der Zusammenhang zwischen intravenösem Drogenkonsum und Infektionsgefahr offenkundig Ist. »neofem sei na- türlich die Nutzung neuer steriler Spritzenbestecke infektionsvörmeidender als die gemeinsame Nutzung eines Spritzbesteckes durch mehrere Gefangene und insofern zu befürworten. Die aus der Literatur bekannte hohe Infektionsrate, gerade mit Hepatitis C, habe sich euch bei den an der Basiserhebung der wissenschaftlichen Begleitforschung Teil- nehmenden bestätigt. Aus Mangel an sterilen Spritzen und um das Infektionsrisiko bezüglich HIV, Hepati- tis B und C für sich zu verringern, weichen viele Inhaftierte inzwischen auf andere Konsumformen aus, die einen Nadelgebrauch verzichtbar machen (orale Einnah- men, Inhalation). So sei auch die Anzahl der Heroinfunde in den letzten Jahren ten- denzlell rücklaufig, was Erhebungen in den Berliner Justizvollzugsanstalten eindeutig belegen. Der Leiter des Gesundheitswesens machte darüber hinaus darauf aufmerksam, dass in den letzten Jahren - unabhängig von dem Spritzenaustauschprojekt - die Zahl der wegen akuter Hepatitis B und C im Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten auf- genommenen Patienten gesunken sei. Auch die Zahl der seit 1985 nachweisbar in den Beniner Haftanstalten erworbenen HtV-Infektfonen sei "an den Fingern einer Hand abzuzählen". Bedeutsam sei hierbei, dass der weitaus größte Teil der infizier- ten Gefangenen an dieser Infektion bereits bei der Aufnahme im Vollzug erkrankt sei. Die meisten an Hepatitis erkrankten Inhaftierten seien dabei Hepatitis-Virusträger, nur ein geringer Prozentsatz der Gefangenen erkranke an einer akuten Hepatitis. Akute Hepatitis B Akute Hepatitis C 1992 44 21 1993 28 39 1994 30 26 1995 12 23 1996 9 18 1997 13 16 1998 5 6 1999 4 5 2000 2 ——— ^ —, 2001 0 3 2002 1 2 HIV-pos. pro 100 Gefangene auf Basis der ^-jährlichen StichtagGerhebung 1992 2,77 1993 . 2,55 1994 2,57 1995 2,01 1996 1,92 1997 1,74 1998 1,34 1999 1,27 2000 1,25 2001 1,38 2002 1,35 4, Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz Nach Auffassung des Gesamtpersonalrats der Berliner Justiz sei «s Aufgabe des Berliner Justizvollzuges, die Justizvollzugsanstaiten möglichst drogenfrei zu halten. Der Gesamtpersonalrat wurde weder eine Weiterführung des Projektes noch mögli- che Übertragungen in andere Anstalten unterstützen. Dies um so mehr, als sich die Anzahl der nicht steuerbaren, gewattbereiten Gefangenen erhöht habe und damit die Gefahr, dass diese Inhaftierten mit Spritzen Bedienstete bedrohen oder verletzen könnten, gestiegen sei. (n Abwägung einerseits der Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiter, der Belastung durch derartige Projekte im Voltzugsailtag durch zusätzli- chen Kontrollaufwand und andererseits des nach wie vor nicht belegbaren infekti- onsprophylaktischen Nutzens sei der Gesamtpersonalrat gegen die Wetterführung des Projektes im Beniner Justizvollzug. 5. Berliner Vollzugabeirat Die Mehrzahl der Mitglieder des Berliner Voilzugsbeirate plädiert für eine Weiterfüh- rung der Spritzenvergabe, allerdings im Rahmen eines Gesamtkonzepts in geeigne- ten Vollzugseinrichtungen, 6. Senatevrwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Die Vertreterin der Landesdrogenbeauftragten hielt eine Weiterführung des Modells in der Justizvotizugsanstait für Frauen Benin für sinnvoll, zumal das dortige Personal bereits über langjährige Erfahrung mit drogenabhängigen Insassinnen verfüge. Dia verschiedenen Bereiche dieser Anstalt seien den unterschiedlichen Situationen der Frauen, die eine Reihe von externen Angeboten wahrnahmen könnten, angepasst. So böte es sich hier an. die Infektionsprophylaxe als eine niedrigsdhweltige Gesund- heits- und Überiebenshilfe für Drogenabhängige vorzuhalten. Für die Justizvoftzugsanstalt Plötzensee, Bereich Lehrter Straße, hielte sie eine iso- lierte Spritzonvergabe ohne Begleitangebote für nicht sinnvoll. So sei die Installie- rung zusätzlicher geeigneter Angebote nur zum Teil gelungen, das dortige Personal sähe nach wie vor die Drogenabhängigen als eine sehr problematische Gruppe an Auch das Angebot der Drogenberatungsstellen für eine 14-tagige offene Sprech- stunde hatte später auf einen vierwöchigen Rhythmus umgestellt werden müssen, da eine entsprechende Nachfrage ausgesprochen gering gewesen sei, 7. Berliner Aids-Hilfe e. V. Die Vertreter der Berliner Aids-Hilfe e. V vertraten die Überzeugung, dass die Ver- gabe von Spritzen nicht zwangsläufig zu einem Anstieg von Drogenkonsum führe und piädierten daher für aine Weiterführung des Modells Spritzenvergabe. Ein positi- ver Aspekt der Spritzenvsrgabe sei die Erreichbarkeit von "Usem". Bei dem Aus- tausch der Spritzenbestecke entwickelten sich teilweise sehr intensive Gesprache mit den Inhaftierten, bis hin zu deren Bestreben, "dean" werden zu wollen, Allerdings sei auch aus ihrer Sicht neben der eigentlichen Spritzenvergabe bzw. dem Aufstellen von Spritzenautomaten stets ein Gesamtkonzept erforderlich, einschließ- lich Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter des Vollzuges. Auch wenn es eine Viel- zahl von Ausstiegsmöglichkeiten für Drogenabhängige gäbe, hielten sie es für wich- tig, die Weiterführung des Projektes Spritzenvergabe zur Gesunderhaltung der Inhaf- tierten zu unterstützen, IV Züsammenfassende Schlussfolgerungen und weiter« Vorgehensweise Die Auswertung der Pilotprojekta und ihrer Begleitforschung sowie der abschließenden Erörterungen rühren zu folgender Schlussfolgerung: Das Modellvorhaben ist vor allem unter dem Blickwinkel der Infektionsprophylaxe für die Gefangenen gerechtfertigt, nämlich aus der Erwartung, daß durch die Vergabe steriler Spritzbestecke Infektionen mit HIV und Hepaätkten vermieden werden können. Es ist einerseits durchaus bemerkenswert, dass ab der zweiten Vedaufsuntersuchung von keinem Spritzentausch mehr berichtet wurde. Es erscheint auch plausibel, daß in- fektionsrelevantes Risikoverhalten durch die Benutzung steriler Spritzen eingedämmt werden kann. Indessen ist dies nicht zwangsläufig so, wie die Vollzugspraxis, auch in Bundesländern mit ähnlichen Modellprojekten, gezeigt hat. Dort sind Fälle bekannt ge- worden, in denen auch sterile, im Rahmen der Projekte ausgegebene Spritzen gemein- sam benutzt, verbotswidrig an andere Gefangene weitergegeben oder illegal gehortet worden sind. Dem entspricht der Umstand, dass sich wahrend des hiesigen Modellpro- jekts mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gefangener und möglicherweise sogar insge- samt vier Inhaftierte mit Hepatitis C infiziert haben. Da der Infektionsweg jedoch nicht ausschließlich mittels gebrauchter Spritzen veriäuft. lässt er sich in diesen Fallen auch nicht ursächlich, belegen. Andererseits konnten keine HIV- und Hepatitis B - Neuinfek- tionen festgestellt werden, Hinzu kommt, dass die Heroinfunde in der Justizvoltzugsan- stalt Tegel deutlich abgenommen haben, was als Indiz für einen entsprechend nachlas- senden Konsum dieses Rauschmittels angesehen werden kann. Aufgrund einer flachendeckenden Prophylaxe ist im übrigen unabhängig von dem Pro- jekt bereits seit vielen Jahren ein erheblicher Ruckgang an akuten Hepatitis B- und C- sowie an HIV-Infektionen unter dar Berliner Gefangenenpopulation festzustellen. Zur Veranschaulichung sei dies mit nachfolgenden statistischen Schaubildern illustriert: ![]() |