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Ermittlungen für den Papierkorb (HG, 2003-09-28) Pubdate: 28/09/2003 Source: Der Tagesspiegel Contact:
leserbriefe@tagesspiegel.de Copyright ©: Der
Tagesspiegel Website: http://www.tagesspiegel.de Webpage: http://www.tagesspiegel.de/pubs/aktuell/pageviewer.asp?TextID=30893 Ermittlungen für den
Papierkorb Pro und Contra: Cannabis
freigeben? Bereits jetzt werden die meisten Prozesse eingestellt - nach
langen Ermittlungen, durch die hohe Kosten entstehen. (Der Tagesspiegel,
28.09.2003) - Berlin könnte durch eine neue Cannabis-Regelung viel Geld
sparen, meint der Bernauer Amtsrichter Andreas Müller.
�Das würde zu einer großen Entlastung der Justiz führen.� Derzeit
wird im Abgeordnetenhaus diskutiert, die Strafverfolgungsgrenze für
den Besitz von Cannabis auf 15 Gramm anzuheben. Bis auf die
CDU-Fraktion haben sich alle Parteien für einen von der FDP initiierten
Antrag ausgesprochen. Amtsrichter Müller, der sich seit Jahren für eine
bundeseinheitliche Regelung einsetzt, beurteilt das Berliner
Vorhaben �justizpolitisch und gesundheitspolitisch�
als �gut und richtig�. Staatsanwälte und Richter
würden viel zu viel ihrer Zeit mit der Behandlung von
Cannabis-Bagatell-Delikten verbringen. �Da wird Personal für etwas
aufgewendet, das man dringend woanders in der Berliner Justiz
benötigt�, sagt der Amtsrichter. Und zwar für die Bekämpfung der Alltags- und
Gewaltkriminalität sowie der harten Drogen. In Berlin hingen im letzten
Jahr 6801 von 12878 Rauschgiftdelikten mit Cannabis zusammen. Bei 35
Prozent aller Drogendelikte wurde das Verfahren eingestellt. Hohe
Kosten seien aber trotzdem entstanden, sagt der 42-Jährige, weil vor der
Einstellung erst einmal viel Arbeit investiert wird: bei der
Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Bundesweit, schätzt Müller,
werde wegen Cannabis-Delikten die Arbeitskraft von 400
Staatsanwälten vergeudet, davon etwa 15 in der Hauptstadt. �Das
kostet den Staat viele Millionen.� Doch was würde passieren,
wenn die Strafverfolgungsgrenze für den Besitz von Cannabis angehoben
würde? �Je höher man die Grenze setzt, desto höher die
Ersparnis�, ist sich der Bernauer Amtsrichter sicher. Staatsanwälte hätten
geringere Bearbeitungszeiten, die Richter müssten sich meist gar nicht
mehr mit den Bagatellfällen beschäftigen. Für die Polizisten bliebe
dagegen alles beim Alten. �Die Polizei muss verfolgen�,
sagt Müller, das sei im Bundesgesetz so vorgesehen. Egal, ob sie
jemanden mit zwei, sechs oder 30 Gramm Haschisch erwischt.
Schließlich ist der Besitz von Cannabis bundesgesetzlich ein
Straftatsbestand, nur von der Strafverfolgung soll bei geringen Mengen zum
Eigenkonsum abgesehen werden. Die Höhe dieser Menge liegt dabei im
Ermessen der Länder. Andreas Müller hat als Folge dieser Gesetzgebung ein
�Frustrationspotenzial bei der Polizei� in
Sachen Cannabis festgestellt: �Die arbeiten für den
Papierkorb�. Das Problem der Polizei kann
der Berliner Senat allerdings nicht lösen. Hier ist der Bund gefragt.
�Der Gesetzgeber müsste verfügen, dass ein Besitz von Haschisch bis
zu sechs Gramm nicht strafbar ist�, erklärt der Richter. Erst
dann würden auch die Polizisten entlastet. Außerdem verstoße das
Cannabisverbot nach seiner Meinung ohnehin gegen die Verfassung. Der
Amtsrichter klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.
�Die Cannabiskriminalisierung ist verfassungswidrig, weil es
gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz
verstößt�, sagt er. �Die Bundesländer haben keine einheitliche
Regelung.� Es könne nicht sein, dass jemand in Brandenburg für
einen Besitz von drei Gramm Haschisch vor Gericht landet, in Berlin
dagegen nicht. (Von Viola Volland) Was meinen Sie? Soll Cannabis legalisiert
werden? Rufen Sie am heutigen
Sonntag zwischen 8 und 24 Uhr an. Wenn Sie dafür sind, wählen Sie
0137-203333-1, sind Sie dagegen: 0137-203333-2 (12 Cents pro Anruf). Das
Ergebnis veröffentlichen wir am Dienstag. Zum Thema Umfrage: Cannabis
legalisieren? http://www.meinberlin.de/tmh/ted/ted-fragen.asp Forum: Die Online-Diskussion
zum Thema http://archiv.tagesspiegel.de/forum/viewtopic.php?p=592 Pro: Legalisierung
überfällig Contra: Freigabe wäre
(Beides hier mit drangehängt) ___________________________________________ http://www.tagesspiegel.de/pubs/aktuell/pageviewer.asp?TextID=30891 Pro (Der Tagesspiegel,
28.09.2003) - Unsere Urgroßväter sprachen von Knaster, Orient oder starkem
Tobak, wenn sie Cannabis meinten. Hanf knistert seit Jahrhunderten
in deutschen Pfeifen. Daran hat auch die vergleichsweise kurze
Geschichte der Cannabis-Prohibition wenig ändern können. Vom Verbot der Droge
profitiert hat vor allem das organisierte Verbrechen, das den Markt
monopolistisch beherrscht. Der Handel mit den Cannabis-Produkten Haschisch
und Marihuana ist ein lohnendes Geschäft, denn längst ist das
Rauschgift zur Volksdroge geworden. Der Joint kreist unter Alt-68ern ebenso wie
in der Hip-Hop-Generation, gekifft wird von der Hausfrau bis zum
Vorstandschef, und nicht nur Krebspatienten schätzen die
appetitanregende, schmerzlindernde und stimmungsaufhellende Wirkung des Medizinalhanfs. Es gibt keinen sinnvollen
Grund, Kiffer weiter zu kriminalisieren. Nach medizinischem
Forschungsstand sind die gesundheitlichen Risiken im Vergleich zum Alkohol-Konsum
marginal. Auch als Einstiegsdroge zu härteren Rauschmitteln wie
Heroin oder Kokain taugt Cannabis nur so lange, wie es verboten
bleibt. Das niederländische Modell der kontrollierten Freigabe hat
gezeigt: Seit die Holländer Haschisch und Marihuana in bester Qualität
in Koffieshops kaufen können, werden immer weniger Erstkonsumenten
gezählt. Die Legalisierung von
Cannabis ist also überfällig � im Sinne der Suchtprävention und des
Finanzministers, der eine neue Steuerquelle erschließen könnte. (Von
Stephan Wiehler) _________________________________ http://www.tagesspiegel.de/pubs/aktuell/pageviewer.asp?TextID=30892 Contra (Der Tagesspiegel,
28.09.2003) - Gebt den Hanf frei, na klar! Ein Joint hin und wieder, das schadet
doch keinem und macht ebenso wenig süchtig wie das Glas Wein oder das
Bier, das wir regelmäßig trinken. Bei den heute 40- bis 50-Jährigen
gehört Haschisch mit zum Lebensgefühl einer rebellisch aufgewachsenen
Generation. Gekifft hat nahezu jeder einmal, da wirkt die drohende
Strafverfolgung nur noch wie ein anachronistisches Überbleibsel einer
repressiven Gesellschaft. Aber so verantwortungsvoll Erwachsene im Allgemeinen
mit Cannabis oder den potenziell tödlicheren Drogen Tabak und Alkohol
umgehen � auf Kinder und Jugendliche kann das nicht übertragen
werden. Sie sind noch in der körperlichen und seelischen Entwicklung und
noch ungefestigt. Für Schulen und Jugendeinrichtungen, die
bereits jetzt über wachsende Drogenprobleme klagen, wäre die Freigabe
ein verheerendes Signal. Damit wird die dringend notwendige
Prävention nicht leichter, sondern schwerer. Niemand kann verhindern,
dass Jugendliche alle Arten von Drogen probieren. Das gehört zum
Erwachsenwerden dazu. Manche machen auch mit, weil sie sich dem
Gruppendruck nicht entziehen können. Deswegen müssen wir Jugendliche
unterstützen, ihre Erfahrungen mit Drogen zu verarbeiten. Ohne Hilfe kann
Cannabis in eine Spirale zu immer härteren Drogen führen. Doch Beratung
wird immer schwieriger. Die Zahl der suchtkranken Kinder wird
wachsen, je normaler der Joint wird. Auch eine liberale Gesellschaft kann
und muss deshalb Grenzen setzen � oder beibehalten. (Von Gerd
Nowakowski) |