![]() |
| Neuigkeiten |
|
|
|
Wortbruch der Bundesregierung zu Cannabis als Medizin (IACM, 2004-02-14) Aus dem aktuellen Newsletter von http://www.cannabis-med.org Deutschland: Wortbruch der Bundesregierung zu Cannabis als Medizin Das Bundesgesundheitsministerium teilte der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) in einem Schreiben vom 29. Januar 2004 mit, dass das Ministerium "vorerst" keinen Cannabisextrakt verschreibungsfähig machen wolle. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur medizinischen Wirkung von Cannabis reiche nicht aus, um einen solchen Schritt zu rechtfertigen. Im Frühjahr 1999 hatte das Gesundheitsministerium die dafür zuständige Institution der deutschen Apothekerverbände gebeten, eine Rezepturvorschrift für einen Cannabisextrakt zu entwickeln, damit Apotheker solche Extrakte herstellen könnten. Vertretern der ACM war zu dieser Zeit mitgeteilt worden, die Bundesregierung plane eine Gesetzesänderung, um Ärzten die Verschreibung dieses Extraktes zu erlauben. Ein Cannabisextrakt könne bereits im Herbst 2001 verfügbar sein. In einem gemeinsamen Beitrag eines Vertreters der Bundesärztekammer und des Bundesgesundheitsministeriums für das Deutsche Ärzteblatt, die Deutsche Apothekerzeitung und die Pharmazeutische Zeitung vom April 2001 wurde die Position des Bundesgesundheitsministeriums der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht, nach der "die Aufnahme von Cannabisextrakt in die Anlage III des BtMG vorbereitet" werde. In einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 28. September 2001 wird diese Absicht wiederholt. Nach einigen Verzögerungen legten die deutschen Apothekerverbände im Sommer 2003 ihren Entwurf einer Rezepturvorschrift für einen Cannabisextrakt vor. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt nun, diese Rezepturvorschrift sei ihr "zugeleitet" worden, und ignoriert, dass sie diese angefordert hatte. Anstatt die notwendige Gesetzesänderung vorzubereiten, beobachte "die Bundesregierung weiterhin sorgfältig die wissenschaftlichen Bemühungen um den Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit von Cannabisextrakt". Der Vorsitzende der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, bezeichnete dieses Verhalten als "Täuschung der Öffentlichkeit und unverfrorenen Wortbruch". Die im Brief vorgetragene Begründung sei schwach, fragwürdig und durch eine "herzlose Bürokratensprache" gekennzeichnet. "Die Bundesregierung steckt in politischen Schwierigkeiten und versucht offensichtlich, einen weiteren möglichen Angriffspunkt zu vermeiden, auf dem Rücken von Patienten." |