![]() |
| Führerschein |
|
Cannabis und FührerscheinBitte beachten Sie auch die Beiträge auf cannabislegal.de von Theo Pütz, Dr. Schäfer (SPD) und Joachim Eul in Akzeptanz 1/2000 Von allen verbreiteten psychoaktiven Drogen beeinträchtigen Alkohol und Beruhigungsmittel (z.B. Valium) die Fahrfähigkeit am schwerwiegendsten. Während aber Alkohol am Steuer erst ab 0,5 Promille bestraft wird, kann bei Cannabis bereits Personen der Führerschein entzogen werden, die als Fussgänger oder in der eigenen Wohnung im Besitz von Cannabis angetroffen werden, oder als Fahrer ohne dass ein aktueller Cannabiseinfluss nachgewiesen wird.
Hier geht es um zwei Probleme:
Verkehrsunabhängige Überprüfung der FahreignungPersonen, die von der Polizei im Besitz von Cannabis angetroffen werden, oder die unvorsichtigerweise bei Gesprächen mit der Polizei (bei Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Vernehmungen) zugeben, gelegentlich Cannabis zu konsumieren und die im Besitz eines Führerscheins sind müssen damit rechnen, dass die Führerscheinstelle verständigt wird. Diese kann ihnen Drogenscreenings (Urintests, Haartests) vorschreiben. Meist handelt es sich um etwa drei Urintests über einen Zeitraum von 6 Monaten, die vom Führerscheininhaber selbst zu bezahlen sind (Kostenpunkt: Mehrere Hundert DM). Fehlt dafür das Geld, kommen die Testserebnisse zu spät oder können sie keine Zweifel an der Abstinenz ausräumen, dann ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Vor dem Führerscheinentzug können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Aus dem festgestellten Besitz oder gelegentlichen Konsum von Alkohol wird dagegen bekanntlich keine Verpflichtung zum Nachweis von absoluter Alkoholabstinenz abgeleitet. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel erst ab Trunkenheitsfahrten mit 1,6 Promille und mehr angeordnet. Diese Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol ist sachlich nicht zu begründen, haben doch eine Reihe von wissenschaftlichen Studien unter Cannabiskonsumenten sogar eine geringere Unfallhäufigkeit als unter Nichtkonsumenten beobachtet! Das Abhängigkeitspotenzial von Cannabis wird von Experten auch nicht höher eingestuft als bei Alkohol. Namhafte Experten stufen die derzeitige Rechtspraxis als verfassungswidrig ein. Fehlender Grenzwert beim Nachweis der akuten BeinflussungDer Gesetzgeber hat im Jahre 1998 in einer Führerscheinverordung zu §24a des Strassenverkehrsgesetzes keinen Grenzwert für Cannabiswirkstoffe festgesetzt, ab dem das Führen eines Kraftfahrzeugs strafbar wird. Spuren des Cannabiswirkstoffs THC sind mit modernsten Analysemethoden wochenlang im Blut nachweisbar, obwohl die Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit bereits ein bis zwei Stunden nach dem Rauchen im wesentlichen abgeklungen sind. Der Nachweis einer noch so geringen Menge von THC im Blut wird rechtlich wie das Fahren unter dem Einfluss von mehreren Mass Bier behandelt. Bei einem positiven THC-Nachweis droht eine Geldstrafe bis zu 3000 DM und ein dreimonatiges Fahrverbot. FazitEs drängt sich der Eindruck auf, der Führerscheinentzug werde nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu missbraucht, um das strafrechtliche Übermassverbot des Grundgesetzes zu umgehen. Ohne Führerschein verlieren jedoch viele Betroffenen den Arbeitsplatz. Der Staat zerstört ihre berufliche und oft auch familiäre Existenz. Statt Steuern zu zahlen, belasten sie dann die Arbeitslosenversicherung sowie die Kommunen die Sozialhilfe bezahlen müssen. Eine Reform ist dringend nötig. Dies scheint auch in der SPD mit Dr. Schäfer und Frau Caspers-Merk den Vertretern verschiedener drogenpolitischer Richtungen klarzusein. Aktueller StandIm Januar 2002 plant das Bundesverkehrsministerium eine Novelle des Führerscheinrechts. Wer derzeit im Zug oder zu Fuss im Besitz eines einzigen Cannabisjoints erwischt wird, kann gezwungen werden, auf eigene Kosten völlige Abstinenz nachzuweisen oder er ist seinen Führerschein (und damit oft auch den Arbeitsplatz) los. Hier wird mit einem völlig anderen Massstab gemessen als bei Alkohol, der im Strassenverkehr im Vergleich zu Cannabis sogar noch die riskantere Droge ist. Diese ungerechte und nach Aussagen von Experten verfassungswidrige Regelung will die Regierung bei der kommenden Novelle nicht reformieren, trotz Druck aus den Reihen des Grünen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine Klage zur Entscheidung angenommen. Krieg den Tüten [Süddeutsche Zeitung, 05.01.2002] Linkshttp://www.cannabislegal.de/dateien/fuehrerschein.pdf Drogen bzw. Cannabiskonsum und Kraftverkehr (Theo Pütz) Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael Hettenbach http://www.cannabislegal.de/studien/fahren.htm Drogen im Straßenverkehr: Eine Anhörung Anwaltskanzlei HLS zu Cannabis nicht nur im Strassenverkehr. Führerschein ade?! (Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik B90/Die Grünen NRW) http://www.hanfmedien.de/hanf/archiv/artikel/976/ http://www.cannabislegal.de/studien/fgt_fahren.htm Literature Review on the Relation between Drug Use, Impaired Driving and Traffic Accidents (EMCDDA) § 24a des Strassenverkehrsgesetzes Literatur
Fahrten unter Drogeneinfluss - Einflussfaktoren und Gefährdungspotenzial
M. Vollrath, R. Lobmann, H.-N. Krieger, H. Schöck, T. Widera, M. Mettke |