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PM 1: Rechtsgleichheit herstellen
30.07.01 Der von Bundesinnenminister Otto Schily und Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin vorgestellte "Periodische Sicherheitsbericht" (PSB) der Bundesregierung kann zur Drogenpolitik nicht überzeugen:
Davon kann jedoch immer noch keine Rede sein: Zahlen aus einer im PSB erwähnten, 1997 vorgelegten Studie der Kriminologischen Zentralstelle belegen einen von Bundesland zu Bundesland extrem unterschiedlichen Anteil an straflos eingestellten Ermittlungsverfahren, von 10 Prozent im Osten über 20-30 Prozent im Süden bis 92 Prozent im Norden! Die Bundesregierung kann den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht länger missachten und muss für eine gerechte, bundesweit einheitliche Regelung sorgen. Kriminalisierung verursacht weit mehr Probleme als Cannabiskonsum selbst, den das Verbot zudem nicht minimiert: Im Jahre 1997 konsumierten 2,5 Prozent der Niederländer aber 3,0 Prozent der Westdeutschen regelmässig Cannabis. Die Schweiz plant nun eine Entkriminalisierung von Cannabis, wie sie sich in den Niederlanden seit 25 Jahren bewährt hat. Auch in Deutschland ist die Zeit reif für eine solche Reform. Tilmann Holzer Anlage: Anteil der straflosen Verfahrenseinstellungen im bundesweiten Vergleich
Zahlen zu Tatverdächtigen nach allg. Verstössen gegen §29 BtMG und Einstellungen nach §31a Abs.1 nach: Susanne Aulinger, "Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten" , Seite 171, Bundesministerium für Gesundheit, 1997, ISBN: 3-7890-5116-0
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